Was regelt das Erneuerbare Energie Gesetz ?
Das EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) in der aktuell gültigen Fassung von 2004 und letzter Novellierung im Jahr 2009 und Anpassung vom 01.07.2010 und 03.11.2010 regelt auch die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen.
Für Anlagen die im Jahr 2011 in Betrieb genommen werden, gelten bis zum 31.12.2031 gesetzlich festgesetzte Vergütungssätze vom Energieversorger (EVU).
Der zuständige EVU vergütet jede über den Einspeisezähler ins öffentliche Stromnetz gelieferte kWh mit folgenden Sätzen für Anlagen an oder auf Gebäuden:
| Grösse der Anlagen | Vergütung je Kilowattstunde |
| bis einschliesslich einer Leistung von 30 Kilowatt: | 28,74 Cent pro Kilowattstunde |
| bis einschliesslich einer Leistung von 100 Kilowatt: | 27,33 Cent pro Kilowattstunde |
| bis einschliesslich einer Leistung von 1 Megawatt: | 25,86 Cent pro Kilowattstunde |
| ab einer Leistung von über 1 Megawatt: | 21,56 Cent pro Kilowattstunde |
Die ausführlichen gesetzlichen Regelungen zu den Einspeisevergütungen finden Sie im § 33 EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) für Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden. Die Vergütungssätze für Freilandanlagen sind im § 32 EEG festgeschrieben.
Fragen und Antworten
Was ist Photovoltaik?+Wann ist mein Dach für Photovoltaik geeignet? + Was bringt mir mein Dach? + Was für Module gibt es? + Wie werden die Module verbunden? + Was bekomme ich für meinen erzeugten Strom? + Wie hoch ist der Umsatz? + Wie hoch sind die Kosten? + Was kostet eine Photovoltaikanlage? + Kann die Anlage finanziert werden? + Was regelt das Erneuerbare Energie Gesetz?
--> zurück zur Übersicht
| Sitemap | Partner werden| Twitter| Facebook| Themenportale| IMMOFUX-Stadt.de| Datenschutz| Impressum| |
|
